[an error occurred while processing this directive] Informationen für Segler und Informationen zum nächsten Törn

Die Faszination des Segelns

Informationen rund um's Segeln

seaworld

Informationen zum nächsten Törn


Fahrtgebiet:
Türkei
Starthafen:
Göcek
Termin:
19.04.2003
Boot:
Sun Odyssey 43


Weiter Informationen zur Törnplanung


Mitteilungen an den Skipper

tonne

Das Führerscheinsystem

Der Sportbootführerschein See (SBF See)

Für das Befahren der Seeschiffahrtsstraßen der Bundesrepublik Deutschland mit einem Sportboot mit Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) ist der Sportbootführerschein-See vorgeschrieben.
Bewerber müssen älter als 16 Jahre sein und dem Prüfungsausschuß ihrer Wahl fristgerecht folgende Unterlagen einreichen:
  1. Ärztliches Zeugnis auf grünem Formblatt
  2. Ein Paßfoto
  3. Eine Kopie ihres Kfz-Führerscheines (ersatzweise: Pol. Führungszeugnis)
  4. Einen unterschriebenen Antrag auf Zulassung zur SBF-See-Prüfung.
Zum Erwerb des amtlichen Sportbootführerscheines See sind für den praktischen Prüfungsteil Erfahrungen mit Yachten mit Antriebsmaschine erforderlich. Die Prüfung zum Erwerb des Sportbootführerscheines See wird durch die Prüfungskommission eines Prüfungsausschusses für den amtlichen Sportbootführerschein des DMYV und des DSV nach den Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalten der Sportbootführerscheinverordnung See abgenommen.

Der Sportküstenschifferschein (SKS)

Der Sportküstenschifferschein ist der amtliche Einstiegsschein für das Segeln an der Küste. Der Sportküstenschifferschein ist ein freiwilliger amtlicher Führerschein für Küstengewässer aller Meere bis zu 12 sm Abstand zum Festland. Er wird i.d.R. von Vercharterern im Ausland als Befähigungsnachweis zum Führen eines Bootes verlangt. Der SBF-See reicht hier meist nicht aus.
Bewerber müssen älter als 16 Jahre sein und dem Prüfungsausschuß ihrer Wahl fristgerecht folgende Unterlagen einreichen:
  1. Ein Paßfoto
  2. Kopie des Sportbootführerscheines
  3. Einen unterschriebenen Antrag auf Zulassung zur Prüfung
  4. Nachweis über eine mit einem Seeschiff auf See versegelte Distanz von 300 sm
Der Seemeilennachweis ist erst zur praktischen Teilprüfung zu erbringen! Die nachgewiesenen Seemeilen müssen nach dem Erwerb des Sportbootführerscheines See versegelt worden sein.

Der Sportseeschifferschein (SSS)

Wer über die Küstenfahrt hinaus segeln möchte, sollte den freiwilligen amtlichen Sportseeschifferschein erwerben. Dieser Schein gilt im Sinne der Sportseeschifferschein-Verordnung auf Gewässern aller Meere innerhalb von 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste sowie in den Seegebieten Ost- und Nordsee, des Bristolkanals, der Irischen und Schottischen See, des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres.
Die Prüfungen zum Sportseeschifferschein werden durch eine Prüfungskommission, die von der Zentralen Verwaltungsstelle gebildet wird, nach den Vorschriften der Sportseeschifferschein-Verordnung abgenommen.
Der SSS-Schein baut auf den Sportküstenschifferschein auf (der gleichwohl für die Zulassung zur SSS-Prüfung nicht zwingend vorgeschrieben ist). Über den SKS-Schein hinausgehend wird im wesentlichen der Themenbereich Radar (mit Radarplotten) und das Arbeiten mit Gezeitentafeln (wobei zumeist die englischen ATT vorgezogen werden) verlangt.
Bewerber müssen älter als 16 Jahre sein, im Besitz eines Sportbootführerscheins See sein und der zentralen Verwaltungsstelle für den Sportseeschifferschein spätestens einen Monat vor dem Prüfungstermin folgende Unterlagen zukommen lassen:
  1. Einen unterschriebenen Antrag auf Zulassung zur Prüfung
  2. Nachweis über eine als Schiffs- oder Wachführer mit einem Seeschiff auf See versegelte Distanz von 1000 sm
Für Inhaber des Sportküstenschifferscheines ist ein Nachweis von 700sm ausreichend, diese Distanz muß nicht als Schiffs- oder Wachführer versegelt werden. Die theoretische Prüfung kann schon beim Nachweis von 500sm (Inhaber des SKS ohne Nachweis) abgelegt werden.

Der Sporthochseeschifferschein (SHS)

Der Sporthochseeschifferschein gilt weltweit, er stellt die höchsten Weihen dar, die ein Segler erlangen kann, und bildet die Krönung unter den Sportschifffahrtspatenten.
Bewerber müssen älter als 18 Jahre sein, im Besitz eines Sportseeschifferscheins sein und der zentralen Verwaltungsstelle für den Sportseeschifferschein spätestens einen Monat vor dem Prüfungstermin folgende Unterlagen zukommen lassen:
  1. Einen unterschriebenen Antrag auf Zulassung zur Prüfung
  2. Nachweis über eine als Schiffs- oder Wachführer mit einem Seeschiff auf See, nach dem Erwerb des Sportseeschifferscheins versegelte Distanz von 1000 sm
Eine praktische Prüfung findet für den Sporthochseeschifferschein nicht statt.
Themenschwerpunkt der theoretischen Prüfung zum Sporthochseeschifferschein ist u.a. die astronomische Navigation.

Das Internationale Zertifikat

Gemäß der Resolution Nr. 40 der Hauptarbeitsgruppe Binnenschiffahrt der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen wird in Deutschland das Internationale Zertifikat eingeführt.
Das Internationale Zertifikat dient dem Führer eines Sportbootes als international einheitlicher Nachweis seiner Qualifikation im Ausland. Angeregt wurde diese Resolution vom Europäischen Sportschiffahrtsverband, um einer in Aussicht genommenen europäischen Regelung zuvorzukommen und neben den nationalen Befähigungszeugnissen weltweit mit nur einem einzigen Zusatzpapier auszukommen.
Der DSV hat dafür gesorgt, daß das Internationale Zertifikat nicht als zusätzliches Papier, sondern als Erweiterung in die vorhandenen amtlichen Sportbootführerschein integriert wird.
Der Sportküstenschifferschein wird seit seiner Einführung zum 01.10.1999 bereits mit dem Internationalen Zertifikat für diesen Bereich herausgegeben.
Für die Sportbootführerscheine (-Binnen/-See), den Sportseeschifferschein und den Sporthochseeschifferschein erfolgte die Einführung der um jeweils eine Seite erweiterten Formulare zum 01.04.2000.

Funk

Neue Seefunkzeugnisse für die Sportschiffahrt

Am 01.01.2003 trat eine neue Funkzeugnisverordnung in Kraft, sie sieht verschiedene Funkzeugnisse für Binnenschifffahrts- und Seefunk vor, für die jeweils separate Prüfungen abzulegen sind. Ab diesem Zeitpunkt werden für die Ausübung des Seefunkdienstes bei Seefunkstellen auf Schiffen, die nicht dem Kapitel IV des SOLAS-Übereinkommens unterliegen und die am Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (Global Maritime Distress and Safety System (GMDSS)) teilnehmen, folgende Befähigungsnachweise ausgestellt:
  • Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis/Short Range Certificate (SRC),
  • Allgemeines Funkbetriebszeugnis/Long Range Certificate (LRC).
Das SRC berechtigt zur Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen für UKW und Funkeinrichtungen des GMDSS für UKW. Das LRC berechtigt zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech- Seefunkstellen, Schiffs-Erdfunkstellen und Funkeinrichtungen des GMDSS.
Funkzeugnisse, die vor dem 31.12.2002 erworben wurden, berechtigen auch zukünftig wie bisher die Benutzung aller See- und Binnenschifffahrtsfunkanlagen. Für den Bereich der Sportschifffahrt sind diese Zeugnisse zeitlich unbegrenzt gültig.

Wetter

Windstärken - Die Beaufortskala

Knoten
m/s
Beaufort
Bezeichnung
Auswirkung auf die See

0
0-0,2
0
Stille
Spiegelglatte See

1-3
0,3-1,5
1
leichter Zug
Kleine, schuppenförmig aussehende Kräuselwellen ohne Schaumkämme

4-6
1,6-3,3
2
leichte Brise
Kleine Wellen, noch kurz aber ausgeprägter. Die Kämme sehen glasig aus und brechen sich nicht

7-10
3,4-5,4
3
schwache Briese
Kämme beginnen zu brechen. Schaum überwiegend glasig, ganz vereinzelt kleine weiße Schaumköpfe

11-16
5,5-7,9
4
mäßige Brise
Wellen noch klein, werden aber länger, weiße Schaumköpfe treten ziemlich verbreitet auf

17-21
8-10,7
5
frische Brise
Mäßige Wellen mit ausgeprägter langer Form. Überall weiße Schaumköpfe, vereinzelt Gischt

22-27
10,8-13,8
6
starker Wind
Bildung großer Wellen beginnt. Kämme brechen und hinterlassen größere weißeSchaumflächen; etwas Gischt

28-33
13,9-17,1
7
steifer Wind
See türmt sich; der beim Brechen entstehende weiße Schaum beginnt sich in Streifen in die Windrichtung zu legen

34-40
17,2-20,7
8
stürmischer Wind
Mäßig hohe Wellenberge mit Kämmen von beträchtlicher Länge. Von den Kämmen beginnt Gischt abzuwehen

41-47
20,8-24,4
9
Sturm
Hohe Wellenberge; dichte Schaumstreifen in Windrichtung. Rollen der See

48-55
24,5-28,4
10
schwerer Sturm
Sehr hohe Wellenberge mit langen überbrechenden Kämmen. See weiß durch Schaum. Rollen der See schwer und stoßartig. Sicht durch Gischt beeinträchtigt

59-63
28,5-32,6
11
orkanartiger Sturm
Außergewöhnlich hohe Wellenberge. Die Kanten der Wellenkämme werden überall zu Gischt zerblasen. Die Sicht ist herabgesetzt

> 64
> 32,7
12
Orkan
Luft mit Schaum und Gischt angefüllt. See vollständig weiß. Die Sicht ist sehr stark herabgesetzt; jede Fernsicht hört auf


Sicht

In der Luft sind fast immer sehr kleine, meist flüssige Teilchen, deren Konzentration stark schwankt. Dies führt zu verschieden starken Trübungen der Luft und damit zu guter oder schlechter Sicht. Als Sichtweite bezeichnet man die größte Entfernung bis zu der ein Gegenstand in annähernd horizontaler Richtung bei normalen Beleuchtungsverhältnissen gerade noch deutlich erkennbar ist.
0 - 200m
dichter oder starker Nebel

200 - 500m
mäßiger Nebel

500 - 1000m
leichter Nebel

1km - 4km
stark diesig, schlechte Sicht

4km - 10km
diesig

10km - 20km
mittlere Sicht

über 20km
gute Sicht





 
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